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Gesetzentwurf zur Änderung Gemeindefinanzreformgesetzes
(PDF, 150 KB) (Dokument-Nr.: 2784)
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Schlüssel für die Umsatzsteuerverteilung erst zum 1. Januar 2009
Mit dem Entwurf wird der § 5d Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG) "Umstellung auf einen fortschreibungsfähigen Schlüssel" komplett neu gestaltet. Ein neuer Schlüssel ist nun zum 1.Januar 2009 vorgesehen. Das Gesetz soll vor der Sommerpause beraten werden.
Der Schlüssel soll den Anteil der Umsatzsteuer den Kommunen so zuteilen, dass er den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer kompensiert. Nach missglückten Versuchen, die nötigen Daten für eine wirtschaftsbezogene Verteilung zu erheben, knüpft der nun gewählte Schlüssel an die sozialversicherungspflichtigen Entgelte an. Allerdings sind erst Tests mit den Daten durchzuführen. Die kommunalen Spitzenverbände legen Wert auf eine genaue Prüfung der Verteilungseffekte. Auch eine Hebesatzgewichtung der Beschäftigten und Entgelte wollen sie prüfen.
Laut Begründung zum Gesetz (S. 5) messen die kommunalen Spitzenverbände dem neuen Schlüssel zukünftig eine große Bedeutung bei. Sie gehen davon aus, dass die Struktur des Schlüssels auf Dauer bestehen bleiben wird und später nur noch Daten aktualisiert werden.
Der Zeitbedarf für die Prüfungen ist trotzdem sehr großzügig berechnet. Bis 2009 gilt die Übergangsregelung weiter. Das Gesetz regelt auch die Weitergabe der Daten von der Bundesagentur für Arbeit.
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