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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners

Der Einheitliche Ansprechpartner hat die Aufgabe, den Dienstleistungserbringer über alle gesetzlichen Anforderungen und Formalitäten bei Aufnahme und Durchführung seiner Dienstleistungstätigkeit zu informieren.

Außerdem können über den Einheitlichen Ansprechpartner alle relevanten Verwaltungsverfahren abgewickelt werden. Dem Dienstleistungserbringer soll so erspart bleiben, alle zuständigen Behörden selbst herausfinden und mit einer Vielzahl zuständiger Verwaltungsbeamter korrespondieren zu müssen.

Genauere Hinweise zu den Branchen, die vom Einheitlichen Ansprechpartner profitieren finden Sie hier. Wir informieren Sie aber auch gerne persönlich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.