. .
Illustration

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Unterrichtungsverfahren

Wir bereiten Sie auf Existenzgründungen im Bewachungs- und Gaststättengewerbe vor.  

TOURISMUS

Gaststättenunterrichtung

Wer eine Gaststätte eröffnen und betreiben will, benötigt eine Konzession, die vom zuständigen Ordnungsamt nur erteilt wird, wenn auch die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Informationen zum Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe finden Sie hier. mehr

DOKUMENT-NR. 2790

  • KONTAKT

Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Lammstraße 13-17

76133 Karlsruhe

Postfach 34 40

76020 Karlsruhe

Tel:      (0721) 174-0

Fax:     (0721) 174-240

EMail:   info@karlsruhe.ihk.de